EU-Kommission stärkt den ELTIF
Klarstellungen im Rahmen der ELTIF 2.0 Regulierung
Bei der noch jungen Regulierung von ELTIF-Fonds – Regulation (EU) 2015/760 – haben sich bei Marktteilnehmern in der Praxis Fragen angesammelt. Diese wurde nun von der Europäischen Kommission im Rahmen der ESMA-Q&A beantwortet und veröffentlicht. Diese betreffen vor allem den grenzüberschreitenden Vertrieb, die Strukturierungs- und Diversifikationsaspekte, das Liquiditätsmanagement und die Fondsrückgaben. Die komplette Liste der Fragen und Antworten findet sich auf der Website der ESMA.
Grenzüberschreitender Vertrieb
Für den europaweiten Erfolg des ELTIF als Anlagevehikel ist dies ein wichtiger Punkt. Mitgliedstaaten dürfen keine zusätzlichen Auflagen einführen, die über die ELTIF-Verordnung hinausgehen. Vorgaben zum Fondsdomizil des ELTIF oder dem Standort seines Managers sind unzulässig. Eine einmal erteilte Zulassung gilt EU-weit. Dies gilt auch für ELTIF-Fonds in Versicherungs- oder Pensionsprodukten.

Diversifikation und Strukturierung ELTIF-Fonds
ELTIF-Fonds dürfen Investitionen über SPVs, Holdinggesellschaften oder sogenannte Aggregationsvehikel tätigen. Diese gelten nicht als eigenständige Investments und bei der Einhaltung von Diversifikationsregeln kann durch diese Vehikel mittels eines „look-through“-Ansatzes durchgeschaut werden. Diese intermediären Vehikel müssen weder als AIFs gelten noch die Anforderungen an „qualifizierte Portfoliounternehmen“ erfüllen.
Liquiditätsbedingungen und Fondsbewertung
Die Fondsbewertung und Rücknahmen können sogar täglich erfolgen, sofern die Bewertungsmethodik und Liquiditätsstrategie dies zulassen.
Für die Anwendung von Mindesthaltefristen (Lock-up-Perioden) sind verschiedene Methoden möglich. Beispielsweise können diese für alle Anleger ab dem Fondsstart gelten oder individuell für jeden Investor ab der Zeichnung.
Sollte der sogenannte Matching-Mechanismus für Fondsanteile angewendet werden, darf ein möglicher Anti-Dilution Levy (Anti-Verwässerungsgebühr) nicht angewandt werden, da keine neuen Fondsanteile kreiert bzw. bestehende Fondsanteile nicht eingezogen werden.
Wichtiger Schritt für mehr Freiraum und Flexibilität
Damit stärkt die EU-Kommission den ELTIF, indem in vielen wichtigen Details für Klarheit gesorgt wird und zugleich einer möglichen Kleinstaaterei ein Riegel vorgeschoben werden soll. Darüber hinaus werden Fondsgesellschaften hinsichtlich der Klarheit des flexiblen Einsatzes von SPVs und der individuellen Ausgestaltung von Liquiditätsbedingungen erfreut sein. Damit wird für Fondsselektoren und Vertriebsgesellschaften die gründliche Fonds-Due-Diligence umso wichtiger.
AuM Corner
Auch im vergangenen Monat hat sich bei vielen ELTIF-Fonds die positive Tendenz fortgesetzt. Große Zuwächse in absoluten Werten wie auch prozentual gab es bei den folgenden Fonds:
- BlackRock Multi Alternatives Growth Fund von 251 Mio. EUR auf 289 Mio. EUR
- UniPrivatmarkt Infrastruktur ELTIF von 225 Mio. EUR auf 241 Mio. EUR
- Tikehau European Private Credit von 114 Mio. EUR auf 125 Mio. EUR
- Amundi Private Markets ELTIF von 44 Mio. EUR auf 49 Mio. EUR
- JPMorgan ELTIFs – Multi-Alternatives Fund von 11 Mio. EUR auf 14 Mio. EUR
Fund Inception Corner
Für den deutschen Markt war in der vergangenen Woche vor allem die Auflage bzw. der Vertriebsstart des folgenden ELTIFs relevant.
HanseMerkur Digital Infrastructure ELTIF
- Der Fonds verfolgt einen Dachfonds-Ansatz mit einem Fokus auf Digitale Infrastruktur und dabei vor allem auf Daten- und Rechenzentren. Zum Großteil soll es sich um Eigenkapitalinvestments in Greenfield-Projekte handeln (d.h. Neubau von derartigen Zentren). Der Fonds hat eine Laufzeit von 12 Jahren (zweimal um je ein Jahr verlängerbar). Trotz dieser typischen Laufzeit eines geschlossenen Fonds, sollen Investoren quartalsweise (limitiert) Anteile zurückgeben können.
